Fahrschule Pahlke
seit 1980 in Bad Friedrichshall
Unterrichtszeiten: Montag und Donnerstag 19.00 – 20.30 Uhr
Your German language skills are not perfect? Never mind…driving lessons in English are available.
Anmeldung: Montag und Donnerstag 18.45-19.00 Uhr, telefonisch oder online
Normalerweise laufen theoretische und praktische Ausbildung parallel.
Kontakt
Hauptstraße 37
74177 Bad FriedrichshallFestnetz & Fax
07136 236170175 85 71 665
info@fahrschule-pahlke.de
Services
Tägliche Fahrstunden
Ferienkurse
- Einzelbetreuung bei der praktischen Fahrprüfung
- Auffrischungskurse für Wenigfahrer und Senioren
- Geschenkgutscheine

Führerscheinklasse
A
Motorrad
Ausbildung in sämtlichen Führerscheinklassen für Motorräder:
A , A1, A2, AM
Führerscheinklasse AM
Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt. Der sogenannte Rollerführerschein gilt also für Roller und E-Bikes.
A1 Führerschein
Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden. Voraussetzung ist, dass ihr ebenfalls mindestens 16 Jahre alt seid.
A2 Führerschein
Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten. Seit dem 1. November 2020 darf die A2-Führerscheinprüfung auch auf Motorrädern mit 250 ccm Hubraum abgelegt werden, vorher waren mindestens 395 ccm gefordert.
Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen. Dabei spart ihr euch also das Geld für eine erneute Theorieprüfung.
Führerscheinklasse A
Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre. Wenn ihr allerdings euren A2 Führerschein zwei Jahre vorher bestanden habt, könnt ihr auch mit 20 Jahren den A Führerschein machen, indem ihr wieder nur eine zusätzliche praktische Prüfung ablegt.

Führerscheinklasse
B
Auto
Der Pkw-Führerschein wird klassischerweise mit Erreichen des erforderlichen Mindestalters, also 18 Jahre, erworben.
Mit Führerscheinklasse B dürfen Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen (inkl. Fahrersitz) und einem Gewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden. Ein Anhänger bis zu einem Gewicht von 750 kg schließt diese Fahrerlaubnis mit ein.
Sollten Anhänger mit größerem Gewicht bewegt werden (z.B. ein Wohn- oder ein Bootsanhänger) benötigt man dazu die Klasse BE. Meist wird diese bei der Ausbildung zur Klasse B erworben, kann allerdings auch nachgeholt werden.
Neben dem Auto ist das Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erlaubt. Ebenso inbegriffen sind motorbetriebene Fahrräder, Mopeds, Roller, Minitrikes, Minicars, Quads und Ähnliches mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis Klasse B ist im übrigen die Grundvoraussetzung, um später einen Führerschein für LKW (Klasse C) oder Busse (Klasse D) machen zu können.
Um die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erhalten, muss das 18.Lebensjahr vollendet sein. Es besteht allerdings die Möglichkeit bereits mit dem Begleitenden Fahrern (Klasse B17) im Beisein einer eingetragenen Begleitperson ein Auto zu führen.

Führerscheinklasse
BF17
Begleitetes Fahren
Bereits mit 16½ Jahren kann man sich in der Fahrschule anmelden, um anschließend pünktlich mit dem BF17 loslegen zu können.
Die Grundvoraussetzung beim Führerschein BF17 ist eine Begleitperson. Diese muss verschiedene Bestimmungen erfüllen, um als solche eingetragen werden zu können. Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt im Auto Platz nehmen und kann so mit seinen Erfahrungen als Kfz-Fahrer zu einer guten Verkehrssicherheit des Fahranfängers beitragen.
Um am begleiteten Fahren teilzunehmen, müssen Sie eine Führerscheinausbildung für die Klasse B durchlaufen. Diese Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung in der Fahrschule bekommt der Fahranfänger eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese fungiert zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis und muss folglich bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Der BF17-Führerschein wird ab dem 18. Lebensjahr zu einem EU-Führerschein. Außerdem ist der Fahranfänger damit dann berechtigt, allein mit dem Auto zu fahren. Der Führerschein wird Ihnen in aller Regel von der Führerscheinstelle zugeschickt.
Die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab dem 17. Lebensjahr behält bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit. Danach ist sie abgelaufen und muss spätestens zu diesem Zeitpunkt gewechselt werden, wenn der Fahranfänger mit einem Auto fahren möchte.

Führerscheinklasse
B197
Automatik
Seit April 2021 gibt es die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Fahrausbildung sowie die praktische Prüfung durchzuführen.
Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78), die am 01.04.2021 in Kraft getreten ist. Diese berechtigt uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen. Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B mit Schaltgetriebe.
Ausbildung
Die theoretische Ausbildung ist im Umgang der Klasse B (also ganz „normal“) zu absolvieren. Die praktische Ausbildung erfolgt sowohl auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe, als auch auf einem mit Schaltgetriebe. Die Ausbildung beginnt zunächst auf einem Automatikfahrzeug. Der Umfang der Schaltausbildung beträgt mindestens 10 x 45 Minuten, an die sich eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit dem/r Fahrlehrer/in anschließt. In der Testfahrt stellt der Bewerber seine Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führens eines KfZ innerorts und außerorts mit Schaltgetriebe der Kl. B unter Beweis. Die Fahrschule stellt dann eine Bescheinigung aus, die berechtigt auch ein KfZ mit Schaltgetriebe zu führen. Die praktische Prüfung findet auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt. In der Prüfung wird diese Bescheinigung über die Ausbildung und Testung übergeben. In dem Führerschein wird hinter der Klasse B die Schlüsselzahl 197 eingetragen.
Aufgepasst:
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Schulungsfahrzeuge
Dacia Duster Blue dCi 115

Kadjar TCe 140 EDC Automatik

Kawasaki ER 500

Über mich
„Mit mir fallen Sie vielleicht auf, aber wohl kaum durch“
1992 wurde ich in den Kreis der selbständigen Fahrlehrer aufgenommen. Seit 1996 leite ich mit viel Freude am Beruf die 1980 von meinem Mann Felix Pahlke in Bad Friedrichshall gegründete Fahrschule weiter. 2022 wurde mir vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. die goldene Ehrennadel verliehen.
Mit fundiertem Wissen sowie wunderbaren menschlichen und verkehrstechnischen Erfahrungen möchte ich Sie auf Ihrem Weg zu einem/-er gelassenen, sicheren, rücksichtsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer/-in begleiten.